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Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt, außer bei einem Bagatellschaden (derzeit Schadenhöhe unter 750 €) grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten.

Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Werkstatt für ein älteres Auto.

Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:

  • Freie Wahl eines Sachverständigen
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
  • Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadensminderung berücksichtigen.

Bei der gesamten Abwicklung Ihres Schadens werden Sie von uns mit Rat und Tat unterstützt.

Wir beraten Sie gerne!