Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.
Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede: